Anmeldungen

Wie kann ich meine Kinder anmelden

Schülerinnen und Schüler werden in der Regel zum Beginn eines Schuljahres am 1. August oder zum Beginn eines Halbjahres am 1. Februar aufgenommen. Wenn Sie die Aufnahme Ihres Kindes an der Schule planen, reichen Sie bitte folgende Unterlagen per E- Mail oder Post ein:

  • Kontaktformular der Freien Gesamtschule Finow (siehe unten)
  • Ein handschriftliches Bewerbungsschreiben Ihres Kindes, in dem es über sich erzählt, z.B.
    – über seinen Umgang mit anderen Kindern
    – seine Freizeitaktivitäten, Hobbies oder Arbeitsgemeinschaften nach der Schule
    – Themen, die spannend oder interessant sind
    – Aufgaben, die gern bearbeitet werden
    – seinen Umgang mit Arbeitsmaterialien
    – ob das Lernen schon selbständig organisiert wird
    – ob Unterstützung gebraucht wird
  • Kopien der Zeugnisse der letzten beiden Schuljahre, wovon zwei eine   Einschätzung des Arbeits- und Sozialverhaltens enthalten sollten.

Zur endgültigen Aufnahme Ihres Kindes ist der Abschluss eines Schulvertrages zwischen Ihnen als Eltern und dem Schulträger „Freie Oberschule Finow e.V.“ notwendig, in dem die Rechte und Pflichten beider Vertragsseiten bzw. die Beiträge zum Schul-, Essen- und Büchergeld enthalten sind.

Kontaktformular SEK I (7-10)

 
Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
in der Jahrgangsstufe
Name des Kindes
gewünschter Abschluss
Datenschutzerklärung
Kontaktformular

Per Kontaktformular übermittelte Daten werden einschließlich Ihrer Kontaktdaten gespeichert, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können oder um für Anschlussfragen bereitzustehen. Eine Weitergabe dieser Daten findet ohne Ihre Einwilligung nicht statt.

Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Ein Widerruf Ihrer bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich. Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.

Über das Kontaktformular übermittelte Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder keine Notwendigkeit der Datenspeicherung mehr besteht. Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.
Die Anmeldung ist noch keine Bestätigung über die Aufnahme in die Schule.
Die Aufnahme erfolgt erst mit Abschluss eines Schulvertrages zwischen den Eltern/ Sorgeberechtigten und der Schule.

Kontaktformular SEK II (11-13)

 
Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Geben Sie das Schuljahr in der Form 2024/25 an:
In der Jahrgangsstufe:
Name des Kindes
Bisher erlernte Fremdsprachen in der Sekundarstufe I:
Datenschutzerklärung
Kontaktformular

Per Kontaktformular übermittelte Daten werden einschließlich Ihrer Kontaktdaten gespeichert, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können oder um für Anschlussfragen bereitzustehen. Eine Weitergabe dieser Daten findet ohne Ihre Einwilligung nicht statt.

Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Ein Widerruf Ihrer bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich. Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.

Über das Kontaktformular übermittelte Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder keine Notwendigkeit der Datenspeicherung mehr besteht. Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.
Die Anmeldung ist noch keine Bestätigung über die Aufnahme in die Schule.
Die Aufnahme erfolgt erst mit Abschluss eines Schulvertrages zwischen den Eltern/ Sorgeberechtigten und der Schule.

Schulgeld

Seit dem Schuljahr 2012/13 erhält die Freie Gesamtschule Finow einen Betriebskostenzuschuss durch das Brandenburger Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Zusammen mit den Elternbeiträgen müssen davon die Ausgaben in sämtlichen Bereichen der Schule zum Beispiel für das Personal im pädagogischen und technischen Bereich, für den Unterhalt der Schulgebäude und für die Ausstattung mit Lehr- und Unterrichtsmittel finanziert werden.
Der Trägerverein hat es sich zur Aufgabe gemacht, eine Schulanmeldung für alle Kinder zu ermöglichen. Deshalb richtet sich die Höhe des Schulgeldes nach dem Einkommen der Eltern. Wer ein geringeres Einkommen hat, zahlt auch weniger.
Neben dem Schulgeld ist monatlich das Essen- und Ganztagsgeld zu zahlen. Im August ist einmalig ein sogenanntes Büchergeld zu zahlen.
Das Schul-, Essens- und Büchergeld werden im Schulvertrag festgelegt.