Anmeldungen
Wie kann ich meine Kinder anmelden
Schülerinnen und Schüler werden in der Regel zum Beginn eines Schuljahres am 1. August oder zum Beginn eines Halbjahres am 1. Februar aufgenommen. Wenn Sie die Aufnahme Ihres Kindes an der Schule planen, reichen Sie bitte folgende Unterlagen per E- Mail oder Post ein:
- Kontaktformular der Freien Gesamtschule Finow (siehe unten)
- Ein handschriftliches Bewerbungsschreiben Ihres Kindes, in dem es über sich erzählt, z.B.
– über seinen Umgang mit anderen Kindern
– seine Freizeitaktivitäten, Hobbies oder Arbeitsgemeinschaften nach der Schule
– Themen, die spannend oder interessant sind
– Aufgaben, die gern bearbeitet werden
– seinen Umgang mit Arbeitsmaterialien
– ob das Lernen schon selbständig organisiert wird
– ob Unterstützung gebraucht wird - Kopien der Zeugnisse der letzten beiden Schuljahre, wovon zwei eine Einschätzung des Arbeits- und Sozialverhaltens enthalten sollten.
Zur endgültigen Aufnahme Ihres Kindes ist der Abschluss eines Schulvertrages zwischen Ihnen als Eltern und dem Schulträger „Freie Oberschule Finow e.V.“ notwendig, in dem die Rechte und Pflichten beider Vertragsseiten bzw. die Beiträge zum Schul-, Essen- und Büchergeld enthalten sind.
Kontaktformular SEK I (7-10)
Kontaktformular SEK II (11-13)
Schulgeld
Seit dem Schuljahr 2012/13 erhält die Freie Gesamtschule Finow einen Betriebskostenzuschuss durch das Brandenburger Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Zusammen mit den Elternbeiträgen müssen davon die Ausgaben in sämtlichen Bereichen der Schule zum Beispiel für das Personal im pädagogischen und technischen Bereich, für den Unterhalt der Schulgebäude und für die Ausstattung mit Lehr- und Unterrichtsmittel finanziert werden.
Der Trägerverein hat es sich zur Aufgabe gemacht, eine Schulanmeldung für alle Kinder zu ermöglichen. Deshalb richtet sich die Höhe des Schulgeldes nach dem Einkommen der Eltern. Wer ein geringeres Einkommen hat, zahlt auch weniger.
Neben dem Schulgeld ist monatlich das Essen- und Ganztagsgeld zu zahlen. Im August ist einmalig ein sogenanntes Büchergeld zu zahlen.
Das Schul-, Essens- und Büchergeld werden im Schulvertrag festgelegt.